Werbung

Aktueller Prospekt AldiSud - ALDI Wein - von 01.12 bis 31.12.2021

Aktueller Prospekt AldiSud - ALDI Wein - von 01.12 bis 31.12.2021 - strona 25

Werbung


Werbung

Werbung

DIE GESCHÜTZTEN HERKUNFTSBEZEICHNUNGEN. Geschützte Ursprungs­bezeichnung (g.U.). Bei der geschützten Ursprungs­bezeichnung (g.U.) muss der Zusammenhang zwischen den Produkt­eigenschaften und dem Ursprung beson­ders eng sein. Die Anforderungen an die Erzeugnisse sind hier hoch. So müssen nicht nur die Eigenschaften der Produkte ausschließlich oder überwiegend durch die geografische Herkunft sowie die natürlichen und handwerklichen Einflüsse in der Region bedingt sein, das Produkt muss auch in dem betreffenden Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt worden sein. Geschützte geografische Angabe (g.g.A.). Neben den Qualitätsweinanbaugebieten verfügt Deutschland auch über 26 so genannte Landweingebiete, deren Namen von der Europäischen Union als geschützte geografische Angaben (g.g.A.) anerkannt sind. Das bedeutet, dass in Deutschland alle Weine, auf denen ein Landwein­gebiet angegeben ist, Weine mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) sind. Deutsche Landweine sind typisch für die jeweilige Region und müssen zu mindestens 85 % von Wein­trauben stammen, die in dem definierten Gebiet geerntet worden sind. Lebensmittel und insbesondere Weine können geschmacklich in einem eindeutigen Zusammen­hang mit ihrer Herkunft stehen. Sie sind für ihre Region typisch und wiedererkennbar. Die Europäische Union hat zum Schutz dieser Produkte EU-Zeichen eingeführt. Sie gewährleisten, dass die Verbraucher sicher sein können, ein Produkt zu kaufen, das nachprüfbar aus der angegebenen Herkunft stammt. Die Zeichen schützen die Produkte innerhalb Europas vor Missbrauch und Nach­ahmung und zeigen den Verbrauchern, dass es sich um Produkte handelt, die besonderen Anforderungen unterliegen. Die Anerkennung als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens zunächst auf Ebene der jeweiligen Mitgliedsstaaten und anschließend auf EU-Ebene. Die genaue Spezifikation der jeweiligen Produkte wie Besonderheiten, Herstellungsart und -ort spielt eine zentrale Rolle. Die Anerkennung durch die EU endet mit der Aufnahme des Namens in ein öffent­lich einsehbares EU-Register (eAmbrosia), in dem auch die Produktspezifikationen hinterlegt werden. 24 Die geschützten Herkunftsbezeichnungen Die geschützten Herkunftsbezeichnungen 25