Werbung
Aktueller Prospekt AldiSud - UNSERE LIEBLINGSREISEN - von 01.08 bis 31.08.2022
Werbung
Produkte in diesem Newsletter
Werbung
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu täglichen Änderungen der Einreisebestimmungen kommen. Siehe dazu auch den Abschnitt „WICHTIG ZU WISSEN“ auf Seite 2. Die allgemeinen Pass- und Visumserfordernisse gelten für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte informiere dich vorab auch über die aktuell geltenden allgemeinen sowie Coronabedingten Einreisebestimmungen auf aldi-reisen.de. Staatsangehörige anderer Länder wenden sich bitte an ihre zuständige Botschaft. AFRIKA ASIEN & NAHER OSTEN VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE & OMAN • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. ÄGYPTEN • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten. • Bei Einreise mit dem Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgeteilt, dafür müssen zwei biometrische Passfotos mitgebracht werden. • Visumpflicht: Das Visum kann bei der Botschaft/Konsulaten, online oder bei Ankunft beantragt werden. Die Beschaffung eines Visums bei Ankunft beschränkt sich auf die internationalen Flughäfen (Hurghada, Kairo, Luxor etc.). Dort kann das Visum an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter beantragt werden. Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden: https://visa2egypt.gov.eg/eVisa/Home INDIEN • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum kann bei der Botschaft/Konsulaten oder online beantragt werden. Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden: https://indianvisaonline.gov.in JORDANIEN • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. • Visumpflicht: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. MAROKKO • Der Reisepass muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. BOTSWANA • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und über mindestens 4 freie Seiten verfügen. • Visumpflicht: Das Visum ist vor Ort gegen eine Touristensteuer von ca. USD 30.– erhältlich. NAMIBIA • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. SIMBABWE • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und noch ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum wird bei Einreise an der Grenze gegen Zahlung von ca. USD 30.– (einfache Einreise) bzw. ca. USD 45.– (zweifache Einreise) ausgestellt. SÜDAFRIKA • Der Reisepass (maschinenlesbar) muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und zwei freie gegenüberliegende Seiten enthalten. TANSANIA • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und noch mindestens drei freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum kann online beantragt werden. Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden: https://eservices.immigration.go.tz/visa/ UGANDA • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Der Visumantrag ist online auf visas.immigration.go.ug zu stellen. KENIA • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Urlaubsreisende können das Visum bei Einreise vor Ort erwerben. CHINA • Der Reisepass muss 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein und zwei freie gegenüberliegende Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum kann bei der Botschaft/Konsulaten beantragt werden. Das Visum muss vor der Reise bei dem „Visa Application Service Center“ eingeholt werden: http://www.visaforchina.org (ab dem 16. Dezember 2019 müssen Reisende, die ein Visum für China beantragen möchten, zuvor persönlich bei der zuständigen Annahmestelle in Deutschland erscheinen und dort ihre Fingerabdrücke abgeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren sowie Personen, bei denen das Erfassen aller Fingerabdrücke nicht möglich ist und Inhaber von Diplomatenpässen. Auch Reisende, deren Abdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal im Rahmen einer Visumbeantragung erfasst wurden, sind ausgenommen, sofern dies mit demselben biometrischen Reisepass geschehen ist, mit dem auch aktuell in das Land eingereist werden soll). Der Visumantrag ist im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts einzureichen. JAPAN • Der Reisepass muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Bei Einreise werden biometrische Daten (Gesichtsfoto und Fingerabdrücke) erfasst. Ausgenommen sind Personen unter 16 Jahren. KAMBODSCHA • Der Reisepass muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum kann bei der Botschaft/Konsulaten oder online beantragt werden. Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden: https://www.evisa.gov.kh MALEDIVEN • Der Reisepass muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Touristenvisum wird bei der Einreise auf die Malediven am Flughafen Malé erteilt. SÜDKOREA • Der Reisepass muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum kann online beantragt werden. Das e-Visum/ die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden: https://www.k-eta.go.kr TAIWAN, THAILAND, ISRAEL, MALAYSIA & SINGAPUR • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. SRI LANKA • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und noch ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum (ETA-Electronical Travel Authorization, ca. USD 35.–) muss vorab im Online-Verfahren über www.eta.gov.lk beantragt werden. REISEZIEL INFORMATIONEN VIETNAM • Der Reisepass muss 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum kann bei der Botschaft/Konsulaten oder online beantragt werden. Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann‚ online unter folgendem Link beantragt werden: https://evisa.xuatnhapcanh.gov.vn/ NEPAL • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum (ca. USD 40.–) kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten vorab beantragt werden. Vor Ort kann es zu langen Wartezeiten kommen. AUSTRALIEN & OZEANIEN AUSTRALIEN • Der Reisepass muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten. • Visumpflicht: Das Visum kann online beantragt werden. Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden: https://www.homeaffairs.gov.au NEUSEELAND • Der Reisepass muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Für die einmalige Einreise nach Neuseeland wird eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) benötigt. Die Beantragung (mind. 72 Stunden vor Abflug) ist unter https://www.immigration.govt.nz/newzealand-visas/apply-for-a-visa/about-visa/nzeta möglich. Hierfür wird eine Gebühr erhoben i. H. v. ca. NZD 12.– erhoben, die mit Kreditkarte bezahlt werden muss. Außerdem fällt während der Beantragung eine zusätzliche Touristenabgabe (International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL)) von derzeit ca. NZD ca. 35.– an. FIDSCHI • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. EUROPA ALBANIEN • Der Personalausweis bzw. Reisepass muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. GROSSBRITANNIEN & FALKLANDINSELN • Der Reisepass muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. FRANKREICH, GRIECHENLAND, ISLAND, ITALIEN, GRÖNLAND, NORWEGEN, SPANIEN & TÜRKEI • Der Personalausweis bzw. Reisepass muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. NORDAMERIKA BAHAMAS, BARBADOS, JAMAIKA & MEXIKO • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. KANADA • Der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein. • Die Beantragung der „Electronic Travel Authorization“ (eTA) unter www.cic.gc.ca ist Pflicht (ca. CAD 7.–, zahlbar mit Kreditkarte). KUBA • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Bei der Einreise muss die Adresse der ersten Unterkunft in Kuba angewiesen werden. Bei der Einreise werden Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes und zu aktuellen Reisetätigkeiten gestellt. • Es wird eine Touristenkarte zur Einreise auf Kuba benötigt, sofern der Aufenthalt 30 Tage nicht überschreitet. Diese muss vor Beginn der Reise bei der Botschaft beantragt werden. • Zur Einreise nach Kuba wird eine private Auslandskrankenversicherung benötigt. Zur Nachweispflicht reicht es aus, die Versicherungspolice, den Versicherungsschein oder die Versicherungskarte mit sich zu führen. PANAMA • Der Reisepass muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. USA, ALASKA & HAWAII • Der Reisepass muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. • Visumpflicht: Das Visum kann bei der Botschaft/Konsulaten oder online beantragt werden. Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden: https://esta.cbp.dhs.gov/esta • Reisende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um mit einer elektronischen Einreisegenehmigung einreisen zu können: –> Über einen gültigen elektronischen Reisepass (sog. ePass mit integriertem Chip, ausgestellt ab November 2005) verfügen. Dies gilt auch für Minderjährige bzw. Kinder ab 8 Monaten. –> Mit einer zugelassenen Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen. –> Ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können, das für den Zeitraum von max. 90 Tagen gültig ist. Dieses Ticket darf nicht in Kanada, Mexiko oder auf den Karibikinseln enden. Ausgenommen von dieser Regel sind diejenigen Personen, die ihren festen Wohnsitz in den o.g. Ländern haben. –> Im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA) sein. MITTELAMERIKA & SÜDAMERIKA COSTA RICA • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. ARGENTINIEN • Der Reisepass muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. BOLIVIEN, BRASILIEN, CHILE, ECUADOR UND PERU • Der Reisepass muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. KOLUMBIEN UND URUGUAY • Der Reisepass muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten enthalten. Bitte beachte, dass Kinder einen eigenen Ausweis für alle Reisen außerhalb Deutschlands benötigen. Das gilt auch für Reisen innerhalb der EU. Es gelten besondere Einreisebestimmungen für minderjährige Reisende. Infos hierzu findest Du unter www.auswaertiges-amt.de. Die Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, d. h. weder beschädigt (z. B. eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung und/oder schwer leserlich sein. ALDI REISEN 67